Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen sind Bestandteil jedes zwischen der Geotechnik Labor GmbH Rostock – nachfolgend Geotechnik Labor genannt - und dessen Auftraggeber geschlossenen Vertrages.

Anderslautende mündliche Vereinbarungen oder sonstige Abweichungen – insbesondere anderslautende Bedingungen des Auftraggebers – gelten nur dann, wenn sie vom Geotechnik Labor schriftlich bestätigt worden sind.

2 Feldarbeiten

Das Betretungsrecht für die Durchführung von Felduntersuchungen ist durch den Auftraggeber zu erwirken, ebenso ist durch ihn die Lage von Kabel- oder Versorgungsleitungen festzustellen und anzugeben bzw. ein Lageplan mit eingetragenen Kabel- und Versorgungsleitungen zu übergeben.

3 Proben

Proben mit gefährlichen Inhaltsstoffen werden vom Geotechnik Labor nicht angenommen.

Proben, die bei der Untersuchung nicht verbraucht wurden, werden sofern nichts anderes vereinbart wurde, nach der Erstellung des Prüfberichtes vom Geotechnik Labor entsorgt.

4 Angebote

Alle im Angebot genannten Preise sind Nettopreise. Hinzu addiert sich die jeweils gültige Mehrwertsteuer.

Die nachfolgend angegebenen Gebühren beinhalten, soweit nicht anders angegeben, die komplette Versuchsdurchführung einschließlich einer Zusammenstellung der Messergebnisse.

Ist seitens des Auftraggebers der genaue Umfang einer Untersuchung bei Eintreffen der Probe nicht eindeutig vereinbart, werden die Untersuchungen entsprechend den hierfür gültigen Normen, Lieferbedingungen oder sonstigen maßgebenden Bestimmungen durchgeführt.

5 Format

Die Erstellung aller Schriftstücke erfolgt gemäß der zum Zeitpunkt der Erstellung der AGB gültigen amtlichen Rechtschreibung. Maßgebende Instanz hierfür ist der Rat für deutsche Rechtschreibung (www.rechtschreibrat.com).

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den Schriftstücken auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet.

Schriftstücke werden standardmäßig im Adobe PDF-Format übergeben. Auf Wunsch können Schriftstücke auch in Papierform ausgeliefert werden. Die Ausfertigung von Schriftstücken in Papierform ist entgeltpflichtig und wird nach Aufwand abgerechnet, es sei denn, es wurde Abweichendes vereinbart.

6 Rechnungen / Zahlung

Sofern nicht anders angegeben, sind Rechnungen des Geotechnik Labors sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Beanstandungen gegen eine Rechnung sind nur rechtswirksam, wenn sie innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich beim Geotechnik Labor geltend gemacht wurden.

Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist die Gesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 8% des Rechnungsbetrages und den Ersatz des sonstigen nachweisbaren Verzugsschadens zu berechnen.

7 Haftung

Für die Echtheit von Proben wird nur gehaftet, wenn die Proben durch Mitarbeiter des Geotechnik Labors entnommen wurden.

Um Missverständnissen vorzubeugen, wird für mündlich erteilte Auskünfte keine Haftung übernommen. Aus diesen Gründen sind die Mitarbeiter angehalten relevante Informationen schriftlich zu übermitteln.

Schadensersatzansprüche können an uns gestellt werden, soweit sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung oder Pflichtverletzung bei Vertragsverhandlungen durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen beruhen.

Das gilt auch für von uns gegebene Empfehlungen. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei leichter Fahrlässigkeit, in diesem Fall jedoch beschränkt auf den Ersatz des typischen und vorhersehbaren sowie versicherbaren Schadens aus dem für uns bei Vertragsabschluss erkennbaren Erfüllungsinteresse des Vertragspartners.

Ausgeschlossen sind Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – für vertragsuntypische und unvorhersehbare Schäden.

8 Urheberschaft

Alle von uns zur Verfügung gestellten Unterlagen, wie Dateien, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen u. a., die dem Vertragspartner überlassen werden, bleiben unser – auch geistiges – Eigentum. Diese dürfen für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet und Dritten nur hierfür zugänglich gemacht werden.

Durch unsere Zustimmung zu Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen technischen Unterlagen wird die alleinige Verantwortung des Vertragspartners für seine Lieferungen und Leistungen nicht berührt. Rechte Dritter bleiben davon unberührt.

9 Verjährung

Haftungsansprüche gegen das Geotechnik Labor einschließlich Ansprüche auf Schadenersatz verjähren nach 6 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Zugang des Prüfberichtes oder des Gutachtens.

10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsabschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der ZPO verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder mindestens eine der Vertragsparteien keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder Ansprüche im Wege des Mahnverfahrens (§§ 688 ff. ZPO) geltend gemacht werden, wird die Betriebsstätte des Geotechnik Labors als Gerichtsstand vereinbart.

Die Betriebsstätte des Geotechnik Labors wird auch im Sinne des § 38 Abs. 1 ZPO als Gerichtsstand und Erfüllungsort vereinbart.

11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der Interessen der Parteien am nächsten kommen.

Stand: 14.12.2021

Download der AGB

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